Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Meister Immobilien e.K.

 

Unsere Tätigkeit als Makler üben wir stets mit größter Sorgfalt und Zuverlässigkeit aus. Unser Unternehmen ist Mitglied im Immobilien Verband Deutschland (IVD), wir beachten und folgen den gesetzlichen Regelungen und den Standesregeln unseres Berufsstandes. Unsere Arbeit zielt auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen, die Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.


1. Geschäftsgegenstände sind die Vermittlung von Verträgen über bebaute und unbebaute Liegenschaften, Gewerbeobjekte, Büroflächen, Wohngebäude, Wohnungen.

2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, für Ihre Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Irrtum sowie Zwischenvermietung oder Verkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten. Angebote sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig. Bei einer Zuwiderhandlung macht sich der Empfänger in Höhe des maßgeblichen Provisionssatzes schadenersatzpflichtig.

3. Nebenabreden zu einem schriftlichen Angebot bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Sowohl für die Vermittlung als auch den Nachweis eines Kaufvertrages über Immobilien, Grundstücke und Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten zahlt der Käufer eine Courtage in Höhe von 5,95 % des Kaufpreises, es sein denn, im Angebot sind andere Provisionssätze aufgeführt oder wurden verhandelt.

5. Für die Vermittlung und den Nachweis von gewerblichen Miet- und Pachverträgen hat der Mieter oder Pächter eine Provision von 3 Nettomonatsmieten zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, es sein denn, im Angebot sind andere Provisionssätze aufgeführt oder wurden verhandelt.

6. Für die Vermittlung von Wohnraum entrichtet der Vermieter eine Provision in Höhe der jeweils gebuchten Pakete, maximal allerdings in Höhe von 2 Nettomonatsmieten zzgl. der derzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Unser Auftraggeber verpflichtet sich, alles erforderlichen Angaben, die für die Durchführung des Auftrages erforderlich sind, vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Im Fall der Erteilung eines Alleinauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, währen der Laufzeit des Auftrages keine weiteren Immobilienmakler einzuschalten.

8. Die Courtage ist verdient bei Unterzeichnung des Kaufvertrages oder des Miet- bzw. Pachtvertrags und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum vom Käufer, Vermieter oder Mieter bzw. Pächter zu entrichten. Wird die Rechnung nicht innerhalb der benannten Frist beglichen, erhebt Meister Immobilien e.K. Zinsen, bei einem Verbrauchergeschäft 5 Prozentpunkte über dem z. Zt. gültigen Basiszinssatz und bei einem Handelsgeschäfts 8 Prozentpunkte über dem z. Zt. gültigen Basiszinssatz.

9. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.

10. Meister Immobilien e.K. hat grundsätzlich Anspruch auf Anwesenheit bei einem Vertragsabschluss. Bei Vertragsabschlüssen ohne Anwesenheit unserer Gesellschaft ist Meister Immobilien e.K. unverzüglich durch den Auftraggeber über Konditionen und Vertragspartner zu informieren.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wiesbaden.